Fachinformation
Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
Die Insolvenzordnung kennt drei Eröffnungsgründe. Welcher davon vorliegt, entscheidet darüber, wer einen Antrag stellen darf und wer ihn stellen muss.
Insolvenzrecht · Hamm
Rechtsanwalt Helmut Grützner berät in Hamm im Insolvenzrecht – Unternehmen, Selbstständige, Privatpersonen und Gläubiger.
Seit mehr als 15 Jahren anwaltlich tätig · Persönliche Bearbeitung · Kanzleisitz in Hamm
Die Kanzlei Rechtsanwalt Helmut Grützner hat ihren Sitz in der Römerstraße 104 in 59075 Hamm. Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit ist das Insolvenzrecht. Ansprechpartner ist Helmut Grützner persönlich.
Wählen Sie den Bereich, der Ihrer Situation am nächsten kommt.
Einordnung der wirtschaftlichen Lage, Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sowie der Pflichten der Geschäftsleitung.
Abgrenzung betrieblicher und privater Verbindlichkeiten und Einordnung der in Betracht kommenden Verfahrensarten.
Überblick über das Verbraucherinsolvenzverfahren, die erforderlichen Unterlagen und den weiteren Verfahrensweg.
Anmeldung von Forderungen zur Tabelle, Umgang mit Sicherheiten und Reaktion auf Anfechtungsschreiben.

Rechtsanwalt Helmut Grützner
Persönlich erreichbar
Helmut Grützner ist seit mehr als 15 Jahren anwaltlich tätig. Die Kanzlei in Hamm ist auf das Insolvenzrecht ausgerichtet; Anliegen werden unmittelbar mit Rechtsanwalt Helmut Grützner besprochen und rechtlich eingeordnet.
Die Bearbeitung liegt durchgehend in einer Hand. Im Mittelpunkt stehen eine verständliche Darstellung der Ausgangslage, klare nächste Schritte und eine feste Ansprechperson während des gesamten Verfahrens.
Einzelne Fragestellungen, die in Beratungsgesprächen regelmäßig eine Rolle spielen.
Ein transparenter Rahmen, damit Sie wissen, was Sie erwartet.
Sie schildern Ihr Anliegen telefonisch oder per E-Mail. Hilfreich ist eine kurze Übersicht der beteiligten Personen und Forderungen.
Vorhandene Schreiben, Verträge und Aufstellungen werden gesichtet, um den Sachverhalt zu erfassen.
Sie erhalten eine Einschätzung zur Rechtslage und zu den Handlungsmöglichkeiten, die in Ihrer Situation in Betracht kommen.
Das weitere Vorgehen wird gemeinsam abgestimmt. Umfang und Vergütung des Mandats werden vor einer Beauftragung besprochen.
Beiträge der Kanzlei zu einzelnen Fragen des Insolvenzrechts, jeweils mit Angabe der Quellen.
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Die Insolvenzordnung kennt drei Eröffnungsgründe. Welcher davon vorliegt, entscheidet darüber, wer einen Antrag stellen darf und wer ihn stellen muss.
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Nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens werden Forderungen nicht mehr einzeln durchgesetzt, sondern beim Insolvenzverwalter angemeldet. Ein Überblick über Form, Inhalt und Prüfung.
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Die Restschuldbefreiung befreit natürliche Personen von den im Verfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten. Sie setzt einen Antrag und die Einhaltung gesetzlicher Obliegenheiten voraus.
Sie erreichen die Kanzlei telefonisch oder per E-Mail. Schildern Sie Ihr Anliegen, damit eine erste Einordnung möglich ist.
Sie erreichen die Kanzlei telefonisch, per Telefax oder per E-Mail.