Kanzlei
Rechtsanwalt Helmut Grützner
Kanzleisitz in Hamm. Rechtsgebiet: Insolvenzrecht.

Rechtsanwalt Helmut Grützner
Ansprechpartner
Rechtsanwalt Helmut Grützner
Die Kanzlei ist eine Einzelkanzlei. Helmut Grützner bearbeitet die Anliegen unmittelbar selbst, von der ersten Einordnung bis zur Abstimmung des weiteren Vorgehens.
Helmut Grützner ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm. Die anwaltliche Tätigkeit betrifft das Insolvenzrecht.
Kontinuität und persönliche Verantwortung
Helmut Grützner ist seit mehr als 15 Jahren anwaltlich tätig. Die Kanzlei in Hamm arbeitet ohne wechselnde Zuständigkeiten: Jedes Anliegen wird von Rechtsanwalt Helmut Grützner selbst bearbeitet.
Diese Beständigkeit betrifft auch die Zusammenarbeit. Ansprechperson, Einordnung und Abstimmung des weiteren Vorgehens bleiben über den gesamten Verlauf hinweg dieselben.
- Anwaltliche Tätigkeit
- seit mehr als 15 Jahren
- Bearbeitung
- persönlich durch Rechtsanwalt Helmut Grützner
- Kanzleisitz
- Hamm
- Rechtsgebiet
- Insolvenzrecht
- Kammer
- Rechtsanwaltskammer Hamm
Kanzlei in Hamm
Die Kanzlei befindet sich in der Römerstraße 104 in 59075 Hamm. Die anwaltliche Tätigkeit von Rechtsanwalt Helmut Grützner ist auf das Insolvenzrecht ausgerichtet.
Helmut Grützner ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm. Die Inhalte dieser Website geben eine allgemeine Orientierung im Insolvenzrecht und ersetzen keine Prüfung des einzelnen Falls.
- Anschrift
- Römerstraße 104, 59075 Hamm
- Rechtsgebiet
- Insolvenzrecht
- Kammer
- Rechtsanwaltskammer Hamm
Orientierung nach Ausgangslage
Die Seiten des Bereichs Insolvenzrecht sind nach der jeweiligen Ausgangslage gegliedert.
- 01
Unternehmen
Informationen für Gesellschaften und deren Vertretungsorgane zu Antragsgründen, Antragspflicht und Verfahrensablauf.
- 02
Selbstständige
Informationen für selbstständig tätige Personen zu Verfahrensarten und zur Abgrenzung betrieblicher und privater Verbindlichkeiten.
- 03
Privatpersonen
Informationen zum Verbraucherinsolvenzverfahren, zum außergerichtlichen Einigungsversuch und zum Antragsverfahren.
- 04
Gläubiger
Informationen zur Forderungsanmeldung, zur Stellung im Verfahren und zur Insolvenzanfechtung.
Ablauf der ersten Einordnung
Der weitere Verlauf hängt von der konkreten Ausgangslage ab.
- 01
Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihre Ausgangslage telefonisch oder per E-Mail in knapper Form.
- 02
Unterlagen und zeitkritische Punkte einordnen
Vorhandene Schreiben, Termine und bekannte Fristen werden gemeinsam gesichtet und eingeordnet.
- 03
Weiteres Vorgehen abstimmen
Welche Unterlagen benötigt werden und welche Schritte in Betracht kommen, wird fallbezogen abgestimmt.
Angaben für die Kontaktaufnahme
Die folgende Aufstellung ist eine Orientierung und nicht abschließend.
- Name und Erreichbarkeit für Rückfragen
- kurze Beschreibung der Ausgangslage
- vorhandene gerichtliche oder behördliche Schreiben
- bekannte Termine oder gesetzte Fristen
- Akten- oder Geschäftszeichen, sofern vorhanden
Bitte senden Sie vertrauliche Unterlagen nicht unaufgefordert zu. Der Weg der Übermittlung wird vorab mit der Kanzlei abgestimmt.
Profil
Angaben zur beruflichen Einordnung von Helmut Grützner und die Übersicht der Themen im Insolvenzrecht finden Sie auf der Profilseite.
Ihr Anliegen im Insolvenzrecht
Sie erreichen die Kanzlei telefonisch oder per E-Mail. Schildern Sie Ihr Anliegen, damit eine erste Einordnung möglich ist.