Rechtsanwalt Helmut Grützner
Insolvenzrecht · Kanzlei in Hamm

Rechtsanwalt Helmut Grützner
Rechtsanwalt
Helmut Grützner
Helmut Grützner ist seit mehr als 15 Jahren anwaltlich tätig und führt die Kanzlei in Hamm. Die anwaltliche Tätigkeit betrifft das Insolvenzrecht.
Anliegen werden persönlich besprochen und rechtlich eingeordnet; das weitere Vorgehen wird unmittelbar abgestimmt. Die Bearbeitung bleibt durchgehend in einer Hand.
Berufliche Einordnung
Helmut Grützner ist als Rechtsanwalt in Hamm tätig und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm. Die anwaltliche Tätigkeit betrifft das Insolvenzrecht.
- Berufsbezeichnung
- Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland)
- Anwaltliche Tätigkeit
- seit mehr als 15 Jahren
- Rechtsgebiet
- Insolvenzrecht
- Kammer
- Rechtsanwaltskammer Hamm
- Kanzleisitz
- Römerstraße 104, 59075 Hamm
Anliegen im Insolvenzrecht
- UnternehmenAntragsgründe, Antragspflicht und Ablauf des Verfahrens.
- SelbstständigeVerfahrensarten und Abgrenzung betrieblicher und privater Schulden.
- PrivatpersonenVerbraucherinsolvenzverfahren und außergerichtlicher Einigungsversuch.
- GläubigerForderungsanmeldung und Stellung im Insolvenzverfahren.
- InsolvenzantragZuständigkeit, Antragsberechtigung und Inhalt des Antrags.
- InsolvenzanfechtungGrundsatz der Anfechtung von Rechtshandlungen nach der Insolvenzordnung.
- RestschuldbefreiungAntrag, Abtretungserklärung und Ablauf des Verfahrens.
Vorbereitung der Kontaktaufnahme
Eine rechtliche Einordnung richtet sich nach der konkreten Ausgangslage. Deshalb ist es hilfreich, das Anliegen knapp zu beschreiben.
Relevante Schreiben, bereits feststehende Termine und bekannte Fristen sollten bei der Kontaktaufnahme angesprochen werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, wird fallbezogen abgestimmt.
Kontaktdaten
Alle Angaben betreffen die Kanzlei in Hamm.
Anschrift
Rechtsanwalt Helmut GrütznerRömerstraße 104
59075 Hamm
Telefon, Telefax und E-Mail
- Telefon
- 02381 9999979
- Telefax
- 02381 / 96 92 395
- info@ra-gruetzner.de
Ihr Anliegen im Insolvenzrecht
Sie erreichen die Kanzlei telefonisch oder per E-Mail. Schildern Sie Ihr Anliegen, damit eine erste Einordnung möglich ist.